Abfallbeseitigung

Allgemeine Informationen

Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Kulmbach.

Müllabfuhr in der Gemeinde Himmelkron ist immer dienstags. Welche Müllfraktion jeweils abgefahren wird, können Sie dem aktuellen Abfuhrkalender entnehmen.

Alles weitere zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kulmbach.

Sperrmüll auf Abruf

Sperrmüll- und Metallabfuhr im Landkreis Kulmbach sind derzeit folgendermaßen organisiert:

Der Sperrmüll wird nur auf Abruf abgeholt. Die Anmeldung erfolgt über die Sperrmüll-Hotline: 09221 / 707 100.
Aus festgelegten Abholterminen im Abstand von 4-8 Wochen können maximal zwei pro Jahr und Grundstück in Anspruch genommen werden, soweit Termine vorhanden sind.

  1. Die Metallgegenstände werden -wie bisher- einmal jährlich über Straßensammlungen an festen Terminen gesondert vom Sperrmüll abgeholt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Was ist Sperrmüll?

Unter Sperrmüll versteht man sperrige, bewegliche Abfälle aus dem Haushalt, die brennbar sind:

  • Sperrig bedeutet zu groß für die Restmülltonne.
    Nicht die Menge sondern die Größe bestimmt dabei die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles was in einem Sack, Karton oder etwas ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Restmülltonne und somit kein Sperrmüll.
    So wurden in der Vergangenheit z.B. des öfteren Säcke oder Kartons mit Tapetenresten, Altkleidern, Altschuhen, Kinderspielzeug o.ä. bereitgestellt. Solche und ähnliche Abfälle werden zukünftig bei der Sperrmüllabfuhr nicht mehr entsorgt!
  • Beweglich bezeichnet Gebrauchsgegenstände, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind und im Falle eines Umzuges üblicherweise mitgenommen werden.
    Fest eingebaute Gegenstände einer bezugsfertigen Wohnung oder eines Hauses sowie feste Garteneinrichtungen und Bauabfälle müssen auf eigene Kosten entsorgt werden.
    So fällt z.B. ein Teppich unter den Sperrmüllbegriff, während ein Parkettfußboden fester Bestandteil der Wohnung und somit kein Sperrmüll ist. Desgleichen werden Gartenmöbel bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen, Gartenhäuser und ähnliches jedoch nicht!
  • Brennbar bedeutet überwiegend aus Holz, Kunststoff, Textilien oder Gemischen aus diesen Materialien Große unbrennbare Teile müssen entfernt werden, sofern dies mit ein paar einfachen Handgriffen möglich ist (z.B. Tischbeine aus Metall; Metall- oder Betonfuß vom Gartenschirm; Metallspüle aus Einbauschrank; Glasplatte vom Couchtisch). Kleine Metallteile (z.B. Scharniere einer Schranktür) müssen nicht entfernt werden.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Es können nur Grundstücke angemeldet werden, welche an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.
Jedes Grundstück - nicht jede Wohnung - wird maximal zweimal im Jahr angefahren. Bewohner von Mehrfamilienhäuser müssen die beiden Sperrmülltermine gemeinsam nutzen. Bei großen Wohnblocks sollte die Anzahl der Wohnungen bei der Anmeldung mit angegeben werden.

Zusammengeschlossene Grundstücke gelten auch bei der Sperrmüllabfuhr als ein Grundstück und werden gemeinsam maximal zweimal im Jahr entsorgt. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Ist das Grundstück vom Müllfahrzeug nicht direkt anfahrbar, muss bei der Anmeldung auch der tatsächliche Bereitstellungsort angegeben werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Es werden nur haushaltsübliche Mengen mitgenommen, keine Haushaltsauflösungen und keine Abfälle aus Abrissen sowie Umbau-. Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.Die Gegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein.Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 6.00 Uhr bereit stehen und zwar dort, wo normalerweise die Abfallbehälter bereit gestellt werden.Jeder ist für seinen Sperrmüll selbst verantwortlich. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb liegen geblieben sind, müssen von den Bewohnern des angemeldeten Grundstückes umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden.Schränke, Schubfächer, Koffer, Truhen o.ä. werden nur ohne Inhalt mitgenommen.Leuchtkörper (z.B. im Badezimmerschrank) müssen entfernt werden.