Aktuelle Meldungen

Ablagerung von Müll, Abstellen von Gegenständen auf Gehwegen und öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung von Müll und das Abstellen von Gegenständen auf Gehwegen und öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet verboten ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Deshalb bitten wir Sie darum, Ihren (Sperr-)Müll ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern oder Wertstoffhöfen zu entsorgen.

Ein sauberes Ortsbild liegt uns allen am Herzen. Durch Ihr verantwortungsbewusstes Handeln tragen Sie dazu bei, dass unser Gemeindegebiet ein angenehmer Ort zum Leben und Wohlfühlen bleibt. Lassen Sie uns gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung in unserer Gemeinde sorgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeindeverwaltung

Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung

  • Nutzen Sie die bereitgestellten Müllbehälter und Wertstoffcontainer in Ihrer Nähe.
  • Sortieren Sie Ihren Müll nach Wertstoffen wie Papier, Glas, Plastik und Biomüll.
  • Bringen Sie sperrige oder gefährliche Abfälle wie Elektrogeräte, Farben oder Chemikalien zu den Wertstoffhöfen.
  • Vermeiden Sie unnötige Verpackungen und Plastikprodukte.
  • Informieren Sie sich über die Entsorgungstermine und -regeln.

Gemeinsam können wir unsere Umwelt sauber und lebenswert erhalten. Vielen Dank für Ihr Engagement!

Für Fragen rund um die Entsorgung steht Ihnen auch das Landratsamt Kulmbach mit dem Bereich Abfallwirtschaft unter Tel. (09221) 707-151, -100 und -199 zur Verfügung.

zurück