Aktuelle Meldungen

Verschmutzung durch Hundekot auf Gehwegen

Immer wieder müssen auf Gehwegen sowie sonstigen öffentlichen Wegen, Plätzen und fremden Vorgärten Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt werden.

Nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Himmelkron in der derzeit gültigen Fassung hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet.

Insbesondere ist der Hundeführer nach § 3 a der Reinigungs- und Sicherungs-verordnung verpflichtet, durch den Hund verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und diese ordnungsgemäß zu entsorgen.

Im Interesse eines sauberen und ansprechenden Gemeindebildes appellieren wir an alle Hundebesitzer, sich an diese Regeln zu halten.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Zuwiderhandlungen bußgeldbewährt sind und mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden können.

Gemeinde Himmelkron

zurück