Aufgaben und Dienstleistungen
Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.08.2024
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Sebastian Laschka
Telefon: | 09227/931-16 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Robert Gerstner
Telefon: | 09227/931-18 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 5 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Sperner
Telefon: | 09227/931-45 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Goldberg-Huber
Telefon: | 09227/931-29 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung" finden Sie im BayernPortal.