Lebenslagen nach Themen
Testament und Erbvertrag
Stand: 28.08.2013
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.
Stand: 28.08.2013
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.