Leistungen von A bis Z
Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.01.2024
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Hinweise
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
https://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/01_Aufgaben/02_ZustaendigkeitenEinzelneBereiche/04_Standortregister/gentechnik_standortregister_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal).
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