Leistungen von A bis Z
Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.07.2024
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder
- der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
- der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in
- Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
- Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
- Keine Berufsunfähigkeit
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied den Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.
Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Bearbeitungsdauer
wenige TageFristen
keine
Kosten
keine
Formulare
- Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Ingenieure, die Pflichtmitglied ihrer Berufskammer sind
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Ingenieure, die freiwilliges Mitglied der Berufskammer sind
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontakt-formular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Psychotherapeuten
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
- Art. 65 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 9 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
- Staatsverträge zwischen Bayern und den Bundesländern Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen über die Zugehörigkeit zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
- Staatsvertrag zwischen Bayern und den Bundesland Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Bauingenieure
https://www.bingv.de/ - Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Mitgliedschaft für Bauingenieure
https://www.bingv.de/Mitglieder/Mitgliedschaft - Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Psychotherapeuten
https://www.psychotherapeutenversorgung.de/ - Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung – Mitgliedschaft für Psychotherapeuten
https://www.psychotherapeutenversorgung.de/Mitglieder/Mitgliedschaft
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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