Leistungen von A bis Z

Medienförderung; Beantragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 21.06.2024

Die Bayerische Medienförderung unterstützt Maßnahmen, die zur Meinungs-, Informations- und Medienvielfalt am Standort Bayern beitragen.

Ziel der Bayerischen Medienförderung ist es, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Bayern zu stützen und auszubauen.

Gefördert werden können Einrichtungen und Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten einen besonderen Beitrag zur Entwicklung des Medienstandorts leisten. 

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (Vereine) in Frage, die im Bereich Medien tätig sind.

Voraussetzungen

Das beantragte Vorhaben muss einen wesentlichen Mehrwert für den Medienstandort Bayern bieten. Hierauf ist im Antrag ausdrücklich einzugehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der Bayerischen Staatskanzlei einzureichen.

Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei aufzunehmen.

Neben dem Zuwendungsantrag sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Finanzierungsplan
  • ggf. De-minimis-Erklärung, detaillierte Projektbeschreibung u.ä.

Fristen

keine

Kosten

keine

Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal).