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Bergfreie Bodenschätze; Beantragung einer Erlaubnis zur Aufsuchung

Leistungsbeschreibung

Stand: 01.10.2024

Sie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.

Bergfreie Bodenschätze wie Erdwärme, Erdgas und Erdöl, Erze und Kohle, Salz und Sole gehören nicht zum Grundeigentum. Für die Aufsuchung dieser Bodenschätze erteilt der Freistaat auf Grundlage des Bundesberggesetzes einen Rechtstitel, der Grundlage für alle Tätigkeiten ist, die bergrechtliche Erlaubnis.

Auf Antrag wird die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes für maximal fünf Jahre erteilt. Verlängerungen um weitere drei Jahre sind möglich, soweit notwendig und die Aufsuchungsarbeiten planmäßig in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umgesetzt wurden.

Die bergrechtliche Erlaubnis gibt ein ausschließliches Recht an den Rechtsinhaber zur Aufsuchung. Damit nicht verbunden ist eine konkrete Genehmigung z. B. für das Bohren. Diese erfordert eigene Genehmigungsverfahren. Diese Rechtstitel verschaffen Investitions- und Rechtssicherheit. Hierüber kann der Freistaat die Aufsuchung entsprechend steuern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften.

Der Antragsteller sollte mit der technischen Materie der Aufsuchung vertraut sein, Zuverlässigkeit entsprechend gegeben sein und die Finanzierung der Arbeiten nachweisen können.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.

Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.

Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Technisches Arbeitsprogramm
    (möglichst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorab abstimmen)
  • Nachweis der Finanzierung
    (über Eigenkapital, Kredite, verbindliche Investitionszusagen)
  • Erlaubniskarte
  • Erklärung, dass Ergebnisse dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorgelegt werden

Hinweise

Anträge sollten vorab mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgestimmt werden, insbesondere das Arbeitsprogramm, das mit den rohstoffwirtschaftlichen Zielsetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Einklang stehen sollte.

Fristen

keine

Kosten

bis 3.500 EUR

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).