Leistungen von A bis Z

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation; Beantragung einer Kostenübernahme

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.10.2024

Die Krankenversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

Voraussetzungen

Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.

Verfahrensablauf

  • Die Leistung zur Rehabilitation wird durch einen Arzt verordnet.
  • Sie können sie anschließend bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten beantragen. 
  • Die Krankenkasse prüft und entscheidet darüber, ob die Kosten übernommen werden.
  • Sie nehmen die ergänzende Leistung zur Rehabilitation in Anspruch.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).