Leistungen von A bis Z
Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.08.2022
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeiten, am Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder an der Rechtsform Ihrer Tätigkeit eintreten, muss die Versicherungspflicht überprüft werden.
Gleiches gilt auch für die Aufnahme zusätzlicher selbständiger Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass sofern die künstlerische oder publizistische Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person oder Gesellschaft ausgeübt wird diese gegebenenfalls auch Künstlersozialabgabe zahlen muss.
Voraussetzungen
Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig sein und die Rechtsform Ihrer Tätigkeit beziehungsweise die Tätigkeit selbst muss sich verändert haben.
Verfahrensablauf
Eine Änderung Ihrer Tätigkeit melden Sie, indem Sie
- bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft die entsprechenden Fragebögen auf der Internetseite der KSK als PDF ausfüllen und ausdrucken,
- bei allen anderen Änderungen der Tätigkeit diese formlos mitteilen.
- Fügen Sie Ihrer Mitteilung falls nötig bitte Kopien der Nachweise über die Änderung bei.
- Senden Sie alles zusammen an die KSK.
- Bitte beantworten Sie Rückfragen möglichst umgehend.
- Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.
- Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls auch schon bevor diese eintritt.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Formulare
- Fragebogen Teil I zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Fragebogen Teil II zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie dem Bescheid entnehmen, wie Sie Widerspruch einlegen.
Weiterführende Links
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co.KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Informationen_zu_Frageboegen.pdf - Informationen zur Künstlersozialabgabe
https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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