Leistungen von A bis Z
Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 04.01.2024
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) ist zuständig für deutsche Kulturorchester. Die VddKO bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Pflichtversichert bei der VddKO wird jeder Musiker, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester tätig ist. Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis und endet, wenn der Musiker aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen Daten an die VddKO übermittelt werden.
In Zeiten, in denen Musiker nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.
Für bestimmte freie Musiker besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Voraussetzungen
Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester.
Verfahrensablauf
Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die als Kulturorchester Mitglieder der VddKO sind, bei der VddKO über ein Mitgliederportal angemeldet.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddKO ist vom neuen Mitglied die Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddKO zu senden. Das ausgefüllte Formular (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Das Mitglied erhält von der VddKO anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Bearbeitungsdauer
wenige TageFristen
keine
Kosten
keine
Formulare
- Anmeldung – Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (Satzung VddKO)
- Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)
Rechtsbehelf
Widerspruch, sowie ggfs. nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht
Weiterführende Links
- Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
https://www.orchesterversorgung.de/ - Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Leistungen
https://www.orchesterversorgung.de/Versicherung-und-Versorgung/Leistungen - Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Downloadcenter
Hier finden sich die wesentlichen relevanten Anträge und Formblätter; im Einzelfall noch erforderliche Unterlagen werden von der VddKO im Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.
https://www.orchesterversorgung.de/downloadcenter
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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