Leistungen von A bis Z
Grund- und Mittelschulen; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel
Leistungsbeschreibung
Stand: 21.02.2025
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.
Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- BayernAtlas - der Kartenviewer des Freistaates Bayern
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
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