Leistungen von A bis Z

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand

Leistungsbeschreibung

Stand: 12.09.2024

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.

Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand nach Art. 31 BaySchFG gewährt.

Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse nach Absätzen 1 und 2. Während der ersten beiden Schuljahre (Karenzzeit) beschränken sich die Zuschüsse auf 65 v. H. der Leistungen nach Absatz 1. Lehrerwochenstunden von ggf. zugeordnetem staatlichen Personal werden von den errechneten förderfähigen Lehrerwochenstunden in Abzug gebracht. Eine Schule mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern ist von der Leistungsgewährung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen. 

Voraussetzungen

Unter anderem:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
  • Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
  • Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG (vgl. Art. 29 Abs. 3 BaySchFG)

Verfahrensablauf

Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Personalaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt)
  • Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
  • ggf. weitere Unterlagen

Hinweise

Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.

Formulare

  • Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand
    Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal).