Leistungen von A bis Z
Fachakademie; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Leistungsbeschreibung
Stand: 22.03.2024
Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die Fachakademie bereitet durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Sie baut auf einem mittleren Schulabschluss und in der Regel auf einer dem Ausbildungsziel dienenden beruflichen Ausbildung oder praktischen Tätigkeit auf. Die Fachakademie umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Schuljahre. Absolventinnen und Absolventen bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, welche bei Bestehen zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen.
Fristen
Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Fachakademie, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Die Fachakademie in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/fachakademie.html - Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife - Informationen für Studierende und Absolventen der Fachakademien
https://www.km.bayern.de/download/4-23-11/04%20Merkblatt-Ergprfg_Fachakademien_2011.pdf - Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen
https://www.km.bayern.de/download/4-23-11/liste_zuordnung_nachweise_fachgeb_hochschulreife_zu_hochschulstudiengaengen.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
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