Leistungen von A bis Z

Private weiterführende und berufliche Schulen; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Stand: 01.07.2024

Träger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), beruflicher Schulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges können für notwendige, schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen freiwillige staatliche Zuwendungen erhalten.

Gegenstand und Zuwendungsempfänger

Den Trägern privater staatlich anerkannter sowie genehmigter Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), beruflicher Schulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges kann gemäß der Art. 43, 45 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zu notwendigen, schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen eine freiwillige staatliche Zuwendung nach Maßgabe des Staatshaushaltes gewährt werden. Gefördert werden auch Maßnahmen des Schulsportstättenbaus der genannten Schularten sowie private Schülerheime gemeinnütziger Träger. Die Errichtung oder der Betrieb der Schule oder des Heimes müssen im öffentlichen Interesse liegen.

Art und Höhe

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten nach analoger Anwendung der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR).

Voraussetzungen

Unter anderem:

  • staatliche Anerkennung der Schule; im Falle einer staatlichen Genehmigung sind die Voraussetzungen des Art. 45 Abs. 2 BaySchFG zu erfüllen,
  • Schulträger, die von juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden, müssen den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen (Bescheinigung des Finanzamtes),
  • noch nicht erfolgter Baubeginn,
  • Notwendigkeit der Maßnahme,
  • schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms,
  • schulaufsichtliche Genehmigung der konkreten Planung,
  • dingliche Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche für die Zeit der Zweckbindung der Zuwendung (im Regelfall 25 Jahre).
  • Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist mit sämtlichen benötigten Unterlagen schriftlich bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen. Nach Prüfung entscheidet die Regierung über die Bewilligung einer freiwilligen staatlichen Zuwendung.

Bearbeitungsdauer

Bei einfachen Baumaßnahmen ca. 6 Monate, bei größeren/umfangreicheren Maßnahmen sind im Einzelfall auch längere Bearbeitungszeiten möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Die jeweils benötigten Formblätter sind bei der örtlich zuständigen Regierung erhältlich.
    Dort erhalten Sie auch Auskunft, welche weiteren Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden müssen.

Hinweise

Falls Sie eine Baumaßnahme planen/beabsichtigen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Antragsstellung führt in der Regel zu einer kürzeren Bearbeitungszeit.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe des Staatshaushaltes, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Fristen

Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden. Baumaßnahmen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Regierung begonnen werden. Ansonsten ist die Bewilligung von Zuwendungen nach Art. 43 BaySchFG nicht mehr möglich.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis (laufende Nr. 3.I.2 Tarifstelle 4.2)

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu einer Baumaßnahme für weiterführende und berufliche Schulen
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).