Leistungen von A bis Z

Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.10.2024

Die Luftfahrer-Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.

Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.

In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.

Voraussetzungen

Theoretische Prüfung

  • Abschluss der theoretischen Ausbildung
  • Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule

Praktische Prüfung

  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Abschluss der praktischen Ausbildung
  • Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule

Fristen

Die praktische Prüfung muss bei Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten und Ballonpiloten innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung erfolgreich abgelegt sein.

Kosten

  • Gebühr für die Überprüfung der bei der Anmeldung zur Ausbildung vorzulegenden Unterlagen: 120 EUR
  • Theorieprüfung: ca. 65 - 130 EUR
  • Praktische Prüfung: ca. 40 - 100 EUR (ohne Flugkosten)

Formulare

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).