Leistungen von A bis Z
Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.07.2024
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in" ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung Pflegefachmann/- frau in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.
Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten (sog. vorbehaltene Tätigkeiten).Gleiches gilt entsprechend für das Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in oder Altenpfleger/ in.
Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden haben.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung der Berufserlaubnis ist in Bayern das Landesamt für Pflege (LfP) zentral zuständig. Sie müssen die Erteilung der Berufserlaubnis zusammem mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Pflege (LfP) beantragen.
Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen können Sie den untenstehenden Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie beim LfP oder bei Beratungsstellen (siehe unter "Weiterführende Links").
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- auf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle:
- Sprachzertifikat Niveau GER B2
- Führungszeugnis
- ärztliches Zeugnis
Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
Hinweise
Für die Ankennung als Pflegefachhelfer (nicht Fachkraft) ist die Regierung von Oberfranken ausschließlich zuständig.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit für etwaige Anpassungsmaßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links"
Formulare
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Pflegefachberuf bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Kostenübernahmeerklärung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
- Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
- Pflegefachhelfer/Pflegefachhelferin; Beantragung der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung
- Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
- Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen
http://www.justiz-dolmetscher.de/ - Finanzielle Hilfen - Anerkennungszuschuss
Anerkennungsinteressierte können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung und Förderungen für etwaige Anpassungsmaßnahmen beantragen.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/finanzielle-foerderung.php - Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
https://www.anerkennung-in-deutschland.de - Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/zentrale_stelle_einwanderung_fachkraefte/index.html - Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/berufsanerkennung/index.html - MigraNet - IQ Netzwerk Bayern - Angebote für Ratsuchende
https://www.migranet.org/angebote/ratsuchende - Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php - Merkblatt Anpassungslehrgang
https://www.lfp.bayern.de/anerkennungsverfahren/merkblaetter/Merkblatt_Anpassungslehrgang.pdf - Merkblatt Kenntnisprüfung
https://www.lfp.bayern.de/anerkennungsverfahren/merkblaetter/Merkblatt_Kenntnispruefung.pdf - Merkblatt Eignungsprüfung
https://www.lfp.bayern.de/anerkennungsverfahren/merkblaetter/Merkblatt_Eignungspruefung.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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