Leistungen von A bis Z
LIFE-Programm; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.10.2023
Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.
Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:
Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:
- Natur und Biodiversität;
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.
Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme
- Klimaschutz und Klimaanpassung;
- Energiewende.
Mittelempfänger
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.
Weiterführende Links
- LIFE-Natur-Projekte in Bayern
Weitere Detailinformationen
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/life/index.htm - LIFE-Programm der EU
http://ec.europa.eu/environment/life/index.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
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