Leistungen von A bis Z
Nahversorgung; Beantragung einer Förderung für regionale Projekte
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.07.2024
Landkreise und kreisfreie Städte können eine Förderung für regionale Projekte zur Nahversorgung beantragen.
Zweck
Die Bayerische Staatsregierung will die regionale Nahversorgung stärken. Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln.
Gegenstand
Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Landkreise als Gebietskörperschaften regionalen Zuschnitts und kreisfreie Städte.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung des geförderten Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
- Investitionen zur Neuanschaffung digitaler Güter (zum Beispiel Apps, Websites, andere Online-Angebote).
- Ausgaben für sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen (zum Beispiel bewegliche Sachen, Werkverträge, Nutzungsüberlassung).
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung zeitgemäßer Medien, um breite und moderne Kundenansprache zu ermöglichen sowie die Bewerbung und Bekanntmachung des regionalen Angebots.
- Personalkosten ausschließlich für das Projekt auf Stundenbasis (Nachweis der projektbezogenen Tätigkeit durch Stundenlisten).
- Ausgaben für externe Beratungs- und Dienstleistungen.
Art und Höhe
Die Zuwendung beträgt einmalig maximal 10.000 EUR pro Zuwendungsempfänger. Bei Kooperationen mehrerer Landkreise oder Stadt und Landkreis kann sich der maximale Förderbetrag entsprechend der Anzahl der Kooperationspartner erhöhen. Sowohl die beantragten als auch die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen.
Der Basisfördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn zusätzlich ein kommunaler Beschluss vorliegt, der die Steigerung des regionalen und bioregionalen Angebots in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unter der Trägerschaft des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorsieht.
Nachdem eine Stellungnahme, von der bei der jeweiligen Bezirksregierung verorteten Heimatagentur eingeholt wurde, kann die Antragstellung bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.
Voraussetzungen
Eine Förderung nach der Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vernetzung von Handelspartnern unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
- sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Einbindung digitaler Angebote zur Darstellung der Nahversorgung und der Direktvermarktung von regionalen Produkten sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Versorgungsangebots oder
- Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Vermarktungs-, Bezahl- und Logistikideen (zum Beispiel Online-Plattformen, Online-Handel, Markthallen, Bauernmärkte, Lieferdienste) bei denen Kleinst- und Kleinunternehmen des Ernährungshandwerks und der Landwirtschaft eingebunden werden.
Darüber hinaus muss eine entsprechende Stellungnahme der Heimatagentur bei der jeweiligen Bezirksregierung vorliegen.
Verfahrensablauf
Es muss zunächst eine Stellungnahme der Heimatagentur bei der jeweiligen Regierung eingeholt werden (siehe unten „Verwandte Themen“). Diese ist dem Antrag beizufügen, der über unten verlinktes Formular bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht wird.
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Stellungnahme der Heimatagentur (siehe "Verwandte Themen")
- Kommunaler Beschluss (sofern vorhanden)
Hinweise
Ohne die Stellungnahme der Heimatagentur ist keine Antragstellung möglich.
Fristen
Die Antragstellung ist nur von 01.04.2023 bis 30.09.2024 möglich.
Kosten
keineFormulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung „Aus dem Landkreis – für den Landkreis“
Der Antrag ist ausschließlich zusammen mit der Stellungnahme der Heimatagentur einzureichen.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Weitere Informationen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regional-nahversorgungsfoerderrichtlinie/index.html - Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Nahversorgung; Beantragung einer Förderung für regionale Projekte" finden Sie im BayernPortal.