Leistungen von A bis Z
Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Stand: 26.08.2023
Wenn Beschäftigte nach vorübergehender Tätigkeit im Ausland vorzeitig zurückkehren, müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dies der Unfallversicherung melden.
Sofern Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland für Ihr Unternehmen tätig sind und aus dem Ausland zurückkehren, endet auch die Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Rückkehr.
Endet die Auslandstätigkeit, ob vorzeitig oder zum bereits gemeldeten Zeitpunkt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn melden.
Voraussetzungen
- Ihre Beschäftigen sind für die Dauer der vorübergehenden Auslandstätigkeit in der Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
- Der Auslandsaufenthalt Ihrer Beschäftigten endet.
Verfahrensablauf
Sie können die Beendigung der Auslandsversicherung online oder per Post melden.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den OnlineDienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 WochenErforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Informationen zum Internationalen Versicherungsrecht auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
https://www.dguv.de/de/internationales/deutsche_verbindungsstelle/faq/versicherungsrecht/index.jsp
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Abmeldung" finden Sie im BayernPortal.