Leistungen von A bis Z
Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.10.2024
Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.
Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.
Voraussetzungen
Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).
Verfahrensablauf
Der Antrag oder die Anzeige kann elektronisch oder auf dem Postweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt werden.
Elektronische Einreichung
Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können das bereitgestellte Onlineformular verwenden (siehe unter "Online-Verfahren") um den Antrag oder die Anzeige online zu übermitten. Über das Online-Verfahren kann
- eine Unterrichtstätigkeit online angezeigt,
- eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragt und
- im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online gestellt werden.
Schriftliche Einreichung
Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vollständig an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung erfolgt nach vollständiger Unterlagenvorlage zeitnah.Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- aktueller Lebenslauf
- ggf. Nachweis über die Namensänderung
- Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalsprache
- ggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement
- erweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)
- Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)
- bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)
- bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)
- bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)
Fristen
keineKosten
Widerrufliche Unterrichtsgenehmigungen und Duldungen sind kostenpflichtig.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes" finden Sie im BayernPortal.