Leistungen von A bis Z
Gentechnikwegweiser; Informationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 17.04.2024
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat für Personen, die gentechnische Arbeiten planen, einen Wegweiser ins Internet gestellt.
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
- Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
http://www.lgl.bayern.de/rubrikenuebergreifende_themen/gentechnik/gentechnische_anlagen_index.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
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Zusätzliche Informationen zum Thema "Gentechnikwegweiser; Informationen" finden Sie im BayernPortal.