Leistungen von A bis Z
Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Leistungsbeschreibung
Stand: 23.10.2024
Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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