Leistungen von A bis Z

Wohnförderkontos; Beantragung einer Auskunft über den Stand

Leistungsbeschreibung

Stand: 09.07.2024

Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages. 

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
 

Voraussetzungen

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

Verfahrensablauf

  • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
  • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
  • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Formloser Antrag

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal).