Leistungen von A bis Z
Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Anrechung von Prüfungsleistungen
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.03.2025
Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Wirtschaftsthemen abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet (Modul).
Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es zwei Varianten:
- Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
- Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.
Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.
Voraussetzungen
- Ihre Hochschule und der Studiengang sind bereits für die Anrechnung anerkannt oder
-
Ihre abgelegten Prüfungen entsprechen nach Inhalt, Form und Umfang der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und
-
das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
- Wirtschaftsrecht und
- Sie haben die Prüfungsleistung in einem der beiden Fächer erbracht und
- Sie haben die Prüfungsleistungen in einem Studium erbracht, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde. Bei Studienbeginn nach dem 17. Juni 2009 ist keine nachträgliche Anrechnung möglich.
-
das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
- Sie haben den Studiengang, aus dem die Leistungsnachweise stammen, innerhalb der letzten 8 Jahre erfolgreich abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.
-
Prüfen Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer, ob Ihre Hochschule und Ihr Studiengang bereits für die Anrechnung anerkannt ist
-
Wenn Ihr Studiengang bereits anerkannt ist:
- Fügen Sie die Leistungsnachweise den Formularen und Unterlagen zur Prüfungsanmeldung bei
-
Wenn Ihr Studiengang noch nicht anerkannt ist:
- Laden Sie das Formular "Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen" von der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
- Legen Sie Leistungsnachweise bei.
- Lassen Sie das Formular von Ihrer Hochschule ausfüllen.
-
Schicken Sie alle Unterlagen schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
-
Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihren Antrag.
-
Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Leistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungen
- Wenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformular
Fristen
Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.
Anmeldefristen:
- Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
- Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres
Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:
- Nicht älter als 8 Jahre nach Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen. Dabei zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen.
Kosten
- Verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen (Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen): EUR 50,00
Formulare
- Formblatt: Bestätigung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen nach § 7 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen über den Weg zum Wirtschaftsprüfer und zur Wirtschaftsprüferin auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.wpk.de/nachwuchs/wirtschaftspruefer-werden/ - Liste anerkannter Hochschulen und Studiengänge für die Anrechnung von Prüfungsleistungen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Nachwuchs/Examen/WPK--Examen--Studiengaenge_nach_13b_WPO.pdf - Merkblatt zum Wirtschaftsprüfungsexamen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Nachwuchs/Pruefungsstelle/Merkblatt-WPK.pdf - Hinweise zum Ablauf des Examens auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.wpk.de/nachwuchs/pruefungsstelle/examensdurchfuehrung/ - Merkblatt zur Anrechnung von Prüfungsleistungen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Nachwuchs/Examen/WPK--Examen--Merkblatt_Anrechnungen_Pruefungsleistungen_13b_WPO.pdf - Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Nachwuchs/Examen/WPK_Examen-Pruefungsstelle_Referenzrahmen_FAQ.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Anrechung von Prüfungsleistungen" finden Sie im BayernPortal.