Leistungen von A bis Z
Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Leistungsbeschreibung
Stand: 11.04.2024
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
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