Leistungen von A bis Z
Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.08.2024
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Maximilian Müller
Telefon: | 09227/931-20 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 12 |
tätig für: | Bauamt |
Petra Bescherer
Telefon: | 09227/931-21 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 4 |
tätig für: | Bauamt |
Ralf Glas
Telefon: | 09227/931-22 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 4 |
tätig für: | Bauamt |
Erik Fischer
Telefon: | 09227/931-23 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 11 |
tätig für: | Bauamt |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung" finden Sie im BayernPortal.