Leistungen von A bis Z
Infektionskrankheiten; Beratung
Leistungsbeschreibung
Stand: 13.12.2023
Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber, wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. auf HIV/AIDS) angeboten.
Verfahrensablauf
Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf, erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Kosten
Die Beratung ist kostenlos. In bestimmten Fällen werden auch kostenlose Untersuchungen (z. B. HIV-Test) angeboten.Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Infektionskrankheiten A-Z
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/InfAZ_marginal_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Infektionskrankheiten; Beratung" finden Sie im BayernPortal.