Leistungen von A bis Z
Pflegeeltern; Bewerbung
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.08.2024
Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind, dessen Herkunftsfamilie eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht selbst gewährleisten kann, für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer bei sich aufnehmen, betreuen und erziehen.
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt. Die Fachkräfte des Jugendamts informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und die grundsätzliche Ausgestaltung eines Pflegeverhältnisses sowie über die aktuelle Bedarfssituation vor Ort.
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
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