Leistungen von A bis Z

Psychosoziale Suchtberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.11.2023

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden.

Die Teams der Psychosozialen Suchtberatungsstellen setzen sich i. d. R. aus Psychologen und Sozialpädagogen zusammen, die Leistungen an Beratung, Betreuung und Begleitung, Vermittlung, Krisenintervention usw. anbieten. Es besteht Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten der Suchthilfe, niedergelassenen Ärzten, Selbsthilfegruppen, Kliniken und Institutsambulanzen.

Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen stehen offen für Menschen, die von substanzbezogenen Störungen (z.B. Drogen, Alkohol) betroffen oder bedroht sind, die von nicht substanzbezogenen Störungen (z.B. Essstörungen, Spielsucht) betroffen oder bedroht sind  bzw. die aufgrund obiger Problemkonstellationen in seelische Krisen/Notsituationen geraten sind. Das soziale Umfeld (insbesondere die Bezugspersonen) sind hierbei einzubeziehen.

Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung von psychosozialen Suchtberatungsstellen des Bezirks

Redaktionell verantwortlich: Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal).