Leistungen von A bis Z

Meister/-in der Hauswirtschaft; Beantragung der Erstattung der Kosten für den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung

Leistungsbeschreibung

Stand: 06.02.2024

Die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können auf Antrag erstattet werden.

Teilnehmer/innen erhalten die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ und Teil II „Betriebs- und Unternehmensführung“ erstattet.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).