Leistungen von A bis Z
Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.06.2024
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Weiterführende Links
- Bundeszentralamt für Steuern
Allgemeine steuerliche Informationen in mehreren Sprachen.
http://www.steuerliches-info-center.de - Steuerinfos des Bayerischen Landesamts für Steuern
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/default.php?f=lfst&c=n&d=x&t=x
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit" finden Sie im BayernPortal.