Leistungen von A bis Z
Chemikalien; Beantragung der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkunde
Leistungsbeschreibung
Stand: 10.01.2024
Die erforderliche Sachkunde von Personen, die bestimmte Arbeiten – wie z. B. die Rückgewinnung oder die Rücknahme von ozonschichtschädigenden Kältemitteln oder die Inspektion und Wartung von sie enthaltenden Einrichtungen - durchführen, wird unter anderem durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Diese Fortbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Wenn Sie eine so genannte Sachkundefortbildung anerkennen lassen möchten, dann müssen Sie dazu bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Lehrgänge mit Hauptsitz des Fortbildungsträgers in Bayern können beim Bayerischen Landesamt für Umwelt beantragt werden.
Der Antrag ist formlos und schriftlich zu stellen. Der Veranstaltungsort und -zeitpunkt sind zu nennen. Die beizulegenden Unterlagen finden Sie unter "Erforderliche Unterlagen".
Voraussetzungen
Die anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung muss die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören Kenntnisse über
- Anlagetechnik,
- die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
- die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lehrplan
nach § 5 Absatz 3 ChemOzonSchichtV - Referentenverzeichnis
Nennung und Ausweisung der Qualifikation und Kompetenz der Referenten - Lehrgangsunterlagen
Schulungskonzept für Teilnehmer - Sachkundebescheinigung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
Kosten
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit bei 200 €.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Weiterführende Links
- Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Sachkundenachweis gem. Chemikalien - Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/verordnungen/chemozonschichtv/index.htm - Publikation "Halogenierte Kältemittel"
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/hauptsache-kalt
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
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