Leistungen von A bis Z
Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.08.2024
Die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.
Der Antrag muss enthalten:
- Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
- Nachweise über die Geeignetheit des Leitungs-, Verwaltungs- und Lehrpersonals
- Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
- Nachweis der Geeignetheit der Betriebsstätte für die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.
Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist
- auf Verlangen Nachweis über Staatsangehörigkeit
- Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Gesellschaftsvertrag/Satzung;
- Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll
Kosten
Informationen über die anfallenden Kosten für die Ausbildungsgenehmigung sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses für zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
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Weiterführende Links
- Luftfahrt-Bundesamt - Informationen für Ausbildungsorganisationen (ATO und DTO)
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Ausbildungsorganisationen/Ausbildungsorganisationen_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
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