Leistungen von A bis Z
Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.10.2024
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Maximilian Müller
Telefon: | 09227/931-20 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 12 |
tätig für: | Bauamt |
Petra Bescherer
Telefon: | 09227/931-21 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 4 |
tätig für: | Bauamt |
Ralf Glas
Telefon: | 09227/931-22 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 4 |
tätig für: | Bauamt |
Erik Fischer
Telefon: | 09227/931-23 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 11 |
tätig für: | Bauamt |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden" finden Sie im BayernPortal.