Leistungen von A bis Z

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Leistungsbeschreibung

Stand: 17.04.2024

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Katja Peetz

Telefon:09227/931-14
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Ordnungsamt