Leistungen von A bis Z
Marktordnung; Erlass
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.10.2024
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Katja Peetz
Telefon: | 09227/931-14 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Ordnungsamt |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Marktordnung; Erlass" finden Sie im BayernPortal.