Leistungen von A bis Z
Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.10.2024
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum KostengesetzFormulare
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
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- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
- Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und Hinweise
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Wirtschaft/Aufsicht_und_Recht/2021-08-24_Unterrichtung_BStatG_Hinweise.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Vanessa Uome
Telefon: | 09227/931-12 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 3 (Außenstelle) |
tätig für: | Gewerbeamt |
Mehr im BayernPortal
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