Leistungen von A bis Z
Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.06.2024
Pflege und Erziehung der Kinder- und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und der zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Soweit erforderlich, sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
In Bayern gibt es hierzu vielfältige Angebote.
- Zentraler Ansprechpartner zur Hilfestellung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen sind die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit) der bayerischen Jugendämter. Sie bündeln die regionalen Angebote Früher Hilfen systematisch und entwickeln das KoKi-Netzwerk bedarfsgerecht weiter. Ziel ist dabei, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig begegnet werden kann.
- Zudem stehen flächendeckend in Bayern rund 180 Erziehungsberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung (z. B. bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen oder familiären Belastungen).
- Sie können sich über die Angebote Früher Hilfen in Bayern über das Internet informieren (siehe unter „Weiterführende Links“).
Schreibabyberatung
Es ist völlig normal, dass Babys schreien. Nur so können sie sich ausdrücken und ihre Bedürfnisse mitteilen. Wichtig ist, dass zunächst abgeklärt wird, ob medizinische Ursachen für das Schreien des Babys verantwortlich sind. Können diese ausgeschlossen werden, können sich Eltern von einer Beratungsstelle für Eltern von Schreibabys beraten lassen. Informationen zu den einzelnen Beratungsstellen sind unter „Weiterführende Links“.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Information, Beratung und Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt (z. B. Koordinierende Kinderschutzstelle - KoKi - Netzwerk frühe Kindheit) oder eine Erziehungsberatungsstelle.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Kinderschutz in Bayern
http://www.stmas.bayern.de/kinderschutz/ - Erziehungsberatung in Bayern
https://www.stmas.bayern.de/erziehungsberatung/stellen/index.php - Koordinierende Kinderschutzstellen - KoKi
https://www.stmas.bayern.de/kinderschutz/koki-netzwerke/index.php - Frühe Hilfen - Bayern
https://www.stmas.bayern.de/kinderschutz/fruehe-hilfen/index.php - Familienland Bayern
https://www.familienland.bayern.de - Schreibabyberatung auf der Homepage des Bayerischen Familienministeriums
http://www.stmas.bayern.de/erziehungsberatung/schreibabys/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe" finden Sie im BayernPortal.