Leistungen von A bis Z

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Leistungsbeschreibung

Stand: 09.07.2024

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Kosten

kostenlose Anzeigenerstattung

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).