Leistungen von A bis Z
Kommunale Partnerschaften; Pflege
Leistungsbeschreibung
Stand: 10.07.2024
"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.
Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.
Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Kommunale Partnerschaften
Informationen über die partnerschaftlichen Verbindungen der bayerischen Bezirke, Landkreise und Gemeinden mit Kommunen im Ausland
https://www.stmi.bayern.de/kub/komzusammenarbeit/partnerschaften/index.php - Bayerischer Gemeindetag
http://www.bay-gemeindetag.de - Bayerischer Städtetag
http://www.bay-staedtetag.de - Bayerischer Landkreistag
http://www.bay-landkreistag.de - Bayerischer Bezirketag
http://www.bay-bezirke.de - Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV)
https://commission.europa.eu/about-european-commission/departments-and-executive-agencies/justice-and-consumers/justice-and-consumers-funding-tenders/funding-programmes/citizens-equality-rights-and-values-programme_de - CERV-Kontaktstelle
https://www.kontaktstelle-cerv.de/cerv-programm/buergerbeteiligung-und-teilhabe - Deutsche Agentur für das EU-Programm "Erasmus+ Jugend in Aktion"
http://www.jugendfuereuropa.de - Bayerischer Jugendring
http://www.bjr.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Katja Peetz
Telefon: | 09227/931-14 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Ordnungsamt |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Kommunale Partnerschaften; Pflege" finden Sie im BayernPortal.