Leistungen von A bis Z
Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.
- Einstellungen
- Arbeitszeitregelungen
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- Kündigungen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Sebastian Laschka
Telefon: | 09227/931-16 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Robert Gerstner
Telefon: | 09227/931-18 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 5 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Sperner
Telefon: | 09227/931-45 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Goldberg-Huber
Telefon: | 09227/931-29 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
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