Leistungen von A bis Z

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.01.2025

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinden können gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Nr. 5a des Bayerischen Naturschutzgesetzes Baumschutzverordnungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erlassen. Die damit erreichte Durchgrünung der bebauten Bereiche hat erhebliche positive Wirkungen, wie z.B. die Belebung und Pflege des Ortsbildes, eine Verbesserung des Stadtklimas sowie die Minderung des Lärms und Reinhaltung der Luft.

Baumschutzverordnungen normieren u.a. Verbote zur Beseitigung und Zerstörung der geschützten Bäume. Das Baumfällverbot gilt auch, wenn sich die Bäume auf dem eigenen Grundstück befinden. In Einzelfällen sind Ausnahmen zulässig. In der Regel müssen dann jedoch Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Über eine kurze Anfrage bei Ihrer Gemeinde können Sie klären, ob in Ihrem Gemeindegebiet eine Baumschutzverordnung existiert und welche Anforderungen und Beschränkungen sich daraus für Sie ergeben.

Hinweise

Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. 

Von diesem Verbot ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume (z. B. Entfernung von Totholz, beschädigten Ästen, sog. Sommerschnitt von Obstbäumen). Erlaubt ist das Zurückschneiden grundsätzlich auch auf gärtnerisch genutzten Grundflächen im Rahmen der gärtnerischen Nutzung, also z. B. in einem typischen Hausgarten oder einer Kleingartenanlage. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmegründe, z. B. sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt, wenn sie im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können.

Sollte ein Baum aktuell von Tieren z. B. als Nistplatz genutzt werden, können weitere Einschränkungen möglich sein.

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen zu beseitigen, beschädigen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich.

Ansprechpartner für Fragen in diesem Zusammenhang ist die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde).

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Jens Allstädt

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Freibad Himmelkron

Verena Benker

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kindergarten Lanzendorf

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Stefan Fiolka

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kläranlage

Robert Gerstner

Telefon:09227/931-18
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:5
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH

Telefon:09227/931-12
E-Mail:datenschutz@himmelkron.de
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Anja Goldberg-Huber

Telefon:09227/931-29
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Detlef Härtlein

Telefon:09273/50218-7
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Bauhof

Peter Hauenstein

Telefon:09227/931-13
E-Mail:standesamt@himmelkron.de
Raum:2 (Außenstelle)
tätig für:Standesamt

Marion Kühn

Telefon:09227/931-15
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Sebastian Laschka

Telefon:09227/931-16
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Kerstin Lindner

Telefon:09227/931-17
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:6
tätig für:Steueramt

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Raimund Oetter

Telefon:09227/931-25
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Katja Peetz

Telefon:09227/931-14
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Ordnungsamt

Ann-Katrin Rehm

Telefon:09227/931-11
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1 (Außenstelle)
tätig für:Einwohner-/Passamt

Gerhard Schneider

Telefon:09227/931-19
E-Mail:buergermeister@himmelkron.de
Raum:8
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Anja Sperner

Telefon:09227/931-45
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:3 (Außenstelle)
tätig für:Gewerbeamt

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Wahlamt