Leistungen von A bis Z
Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Kosten
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Sebastian Laschka
Telefon: | 09227/931-16 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Robert Gerstner
Telefon: | 09227/931-18 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 5 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Sperner
Telefon: | 09227/931-45 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Goldberg-Huber
Telefon: | 09227/931-29 |
E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
Raum: | 1 |
tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Mehr im BayernPortal
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