Leistungen von A bis Z
Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH
Telefon: | 09227/931-12 |
E-Mail: | datenschutz@himmelkron.de |
tätig für: | Gemeinde Himmelkron |
Gerhard Schneider
Telefon: | 09227/931-19 |
E-Mail: | buergermeister@himmelkron.de |
Raum: | 8 |
tätig für: | Gemeinde Himmelkron |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung" finden Sie im BayernPortal.