Leistungen von A bis Z
Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH
Telefon: | 09227/931-12 |
E-Mail: | datenschutz@himmelkron.de |
tätig für: | Gemeinde Himmelkron |
Gerhard Schneider
Telefon: | 09227/931-19 |
E-Mail: | buergermeister@himmelkron.de |
Raum: | 8 |
tätig für: | Gemeinde Himmelkron |
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