Leistungen von A bis Z

Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Leistungsbeschreibung

Stand: 15.11.2024

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Erik Fischer

Telefon:09227/931-23
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:11
tätig für:Bauamt