Leistungen von A bis Z
Fortbildung; Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung
Leistungsbeschreibung
Stand: 19.02.2024
Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das "lebenslange Lernen" sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.
In der bayerischen Verwaltung ist die Konzeption und Umsetzung der Fortbildung grundsätzlich an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Ressorts geknüpft. Gemäß Art. 66 Leistungslaufbahngesetz unterliegt die Fortbildung dem Ressortprinzip. Daher ist jedes Ressort für die Feststellung des Fortbildungsbedarfs und die Konzeption von entsprechenden Fortbildungsangeboten selbst verantwortlich.
Die Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die obersten Dienstbehörden und durch die von ihnen beauftragten Behörden oder Stellen durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm wird in den Dienstbehörden bekanntgegeben. Beschäftigte haben die Möglichkeit sich für einzelne Fortbildungen anzumelden.
Die Wissensvermittlung erfolgt mittels Präsenz- und Digitalunterricht und wird durch eLearning über das gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden BayLern (siehe unter "Weiterführende Links") ergänzt.
Verfahrensablauf
Beschäftigte, die sich für ein Fortbildungsangebot der Dienstbehörde (z. B. Inhouse-Seminar oder -Veranstaltung) oder eines anderen Anbieters (z. B. der Bayerischen Verwaltungsschule oder der Hochschule für den öffentliche Dienst in Bayern) interessieren, müssen in der Regel ein Anmeldeformular ausfüllen, den Antrag ihrer oder ihrem Vorgesetzten und der für die Fortbildung zuständigen Organisationseinheit in der Behörde zur Genehmigung vorlegen.
Fristen
Die Anmeldung für die Fortbildungsangebote ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Termin möglich. Die Anmeldefristen können dem Fortbildungsprogramm entnommen werden.
Kosten
Die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden in der Regel von der Dienstbehörde übernommen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Gemeinsames Bildungsportal der bayerischen Landesbehörden (BayLern®)
BayLern® ist ein Lernportal für Bedienstete der Bayerischen Behörden.
https://www.baylern.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Fortbildung; Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung" finden Sie im BayernPortal.