Leistungen von A bis Z

Finanzpolitik; Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Stand: 16.01.2024

Von den Kommunen über die Länder und den Bund bis hin zu Europa: Für Gesetzgebung und Verwaltung sind ganz verschiedene Ebenen zuständig. Alle haben ihre eigenen Haushalte. Dennoch wird zwischen diesen verschiedenen Ebenen viel Geld bewegt.

Bayern tritt für eine einfache, föderale und gerechte Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen ein, die auch für die Bürgerinnen und Bürger durchschaubar ist. Mit diesem Ziel vor Augen arbeitet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stetig an der Verbesserung der Finanzverfassung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie des innerbayerischen Finanzausgleichs im Interesse einer angemessenen finanziellen Ausstattung der bayerischen Kommunen. Mit den vergangenen Föderalismusreformen wurden wichtige Schritte zur zukunftsfesten Neuausrichtung des föderalen Gefüges unternommen. Ein Meilenstein war dabei beispielsweise die Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz, um das Anwachsen des Schuldenbergs im Interesse nachfolgender Generationen zu stoppen. Durch das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurden diese wichtigen Schuldenregeln gestärkt. Aber auch das im Jahr 2023 seitens der Bayerischen Staatsregierung initiierte Normenkontrollverfahren zum bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich verfolgt das Ziel, eine grundlegende Neuordnung im föderalen Gefüge zu erreichen, bei der sich Solidarität und Eigenverantwortung wieder im Einklang befinden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links").

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).